Von: BMJ Newsletter [presse@bmj.bund.de]
Gesendet: Freitag, 8. Januar 2010 12:34
An: prof.dr.frank@BAUMGAERTEL-WEB.DE
Betreff: [BMJ] Justizministerin: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten
kennen
Berlin, 8. Januar 2010
Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte
Änderungen im Vormundschaftsrecht:
Kinder
sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das
Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche
Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht
können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.
Wird
Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung
für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt
als "Amtsvormund". Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine
Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und
Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig
zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen
bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen
waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.
Wir
wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund
soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal
im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des
Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die
Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit
gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie
sich maximal um 50 Kinder kümmern.
Den
jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll eine umfassende Modernisierung
des Vormundschaftsrechts folgen. Die Grundkonzeption stammt aus dem vorletzten
Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen aktuellen Verhältnissen angepasst
werden.
Zum Hintergrund:
Ein
Vormund wird nicht nur für Waisen, sondern auch bestellt, wenn das
Familiengericht den Eltern ihr Sorgerecht z.B. wegen akuter
Kindeswohlgefährdung entzieht. Der Vormund ist dann an Stelle der Eltern zur
umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der
Vergangenheit kam es auch bei bestehender Vormundschaft wiederholt zu
Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.
Eine
mögliche Ursache ist der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen Vormund
und Mündel. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die
Vormundschaft als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig bis zu 120
Kinder betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner
Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im
Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche
Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das
Unglück möglicherweise vermeiden können.
Ein
vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Referentenentwurf sieht deshalb vor:
Bei
der Kabinettsklausur in Schloss Meseberg hat die Bundesregierung dem Vorschlag
der Bundesjustizministerin zugestimmt, den persönlichen Kontakt zwischen
Vormund und Mündel zu stärken und dazu einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten.
Mittlerweile liegt der Referentenentwurf vor. Momentan haben Länder und
Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zusätzlich
zu dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben ist im zweiten Schritt eine Gesamtreform
des Vormundschaftsrechts beabsichtigt. Die Grundkonzeption des
Vormundschaftsrechts stammt aus dem 19. Jahrhundert und bedarf daher in vielen
Bereichen der Anpassung an die aktuellen Rechts- und Lebensverhältnisse. Ein Gesetzesentwurf
soll im Laufe der Legislaturperiode erarbeitet werden.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina
Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
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