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9.3.2010
Bundesjustizministerin: Sicherungsverwahrung
erfordert Fingerspitzengefühl
Zu der heute ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes
über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
für nach Jugendstrafrecht verurteilte Straftäter
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Sicherungsverwahrung ist als "schärfstes
Schwert" das allerletzte Mittel in Extremfällen.
Bei der Sicherungsverwahrung bewegen wir uns in
einem rechtspolitisch hochsensiblen Bereich. Der
unverzichtbare Schutz der Allgemeinheit vor besonders
gefährlichen Straftätern muss mit dem
absoluten Ausnahmecharakter eines Freiheitsentzugs
nach voll verbüßter Strafe zum Ausgleich
gebracht werden.
Ich hoffe sehr, dass die heutige Entscheidung
von keiner Seite politisch instrumentalisiert
wird, um Ängste zu schüren. Bei der
Sicherungsverwahrung ist Sachlichkeit das Gebot
der Stunde.
Gerade im Jugendstrafrecht, das vom Erziehungsgedanken
geprägt ist, und bei jungen Menschen ist
ein Höchstmaß an rechtsstaatlichem
Fingerspitzengefühl unverzichtbar. Dabei
bedürfen besonders die Probleme der Prognosesicherheit
bei jungen Menschen einer eingehenden Prüfung.
Wir brauchen eine rechtsstaatlich wasserdichte
Lösung, bei der die Sicherungsverwahrung
unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes
der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter behält
und auf allerschwerste Fälle beschränkt
bleibt.
Die Bundesregierung wird das Urteil des Bundesgerichtshofes
sorgfältig auswerten, auch mit Blick auf
die anstehende Neukonzeption der Sicherungsverwahrung.
9.3.2010
Pressemitteilung
Nr. 04/10
9. März 2010
Falsche Medienberichte über Ermittlungen
gegen 17 angebliche Psychologen
Berichte, wonach die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
gegen 17 Psychologen wegen Kindesmisshandlung
ermittelt, sind falsch. Ob sich unter den Verdächtigen
überhaupt Psychologen befinden, konnte Staatsanwältin
Arndt am heutigen Dienstag (9. März) nicht
sagen; die Berufsgruppe sei derzeit nicht Gegenstand
der Ermittlungen. Alle Betroffenen hätten
als Therapeuten bei der Educon (education Concepts),
einem Tochterunternehmen der Graf-Recke- Stiftung
gearbeitet, seien inzwischen aber von der Geschäftsführung
entlassen worden. Angewendet wurde bei geistig
behinderten Kindern die Körperbezogene Interaktionstherapie
nach Dipl.-Psych. Dr. F. Jansen (eine verhaltenstherapeutische
Modifikation der Festhaltetherapie - Welch 1984,
Prekop 1983), der sich aber von den Praktiken
in der Diakonie-Einrichtung distanziert.
Educon-Geschäftsbereichsleiter Jürgen
Peters erklärte auf Anfrage des Berufsverbands
Deutscher Psychologen (BDP), dass sich unter den
Therapeuten nur eine Psychologin befand. Die Einrichtung
beschäftigt vor allem Sozial- und Heilpädagogen
sowie Erzieher. Der BDP betont, dass der Einsatz
von Konzepten in ungeprüftem Zusammenhang
ohne Evaluation nicht zulässig ist.
Die Verantwortung für die auf Videos dokumentierten
und laut Staatsanwaltschaft deutlich Misshandlungen
zeigenden Praktiken bei Educon hätte damit
aus Verbandssicht neben den Therapeuten auch die
zuständige Leitungsebene zu tragen.
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Christa Schaffmann Pressesprecherin Tel. 030 -
209 166 620 c.schaffmann@bdp-verband.de

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