index.htm
Aktuelle Mitteilungen



9.3.2010
Bundesjustizministerin: Sicherungsverwahrung erfordert Fingerspitzengefühl

Zu der heute ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht verurteilte Straftäter erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Sicherungsverwahrung ist als "schärfstes Schwert" das allerletzte Mittel in Extremfällen. Bei der Sicherungsverwahrung bewegen wir uns in einem rechtspolitisch hochsensiblen Bereich. Der unverzichtbare Schutz der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern muss mit dem absoluten Ausnahmecharakter eines Freiheitsentzugs nach voll verbüßter Strafe zum Ausgleich gebracht werden.
Ich hoffe sehr, dass die heutige Entscheidung von keiner Seite politisch instrumentalisiert wird, um Ängste zu schüren. Bei der Sicherungsverwahrung ist Sachlichkeit das Gebot der Stunde.
Gerade im Jugendstrafrecht, das vom Erziehungsgedanken geprägt ist, und bei jungen Menschen ist ein Höchstmaß an rechtsstaatlichem Fingerspitzengefühl unverzichtbar. Dabei bedürfen besonders die Probleme der Prognosesicherheit bei jungen Menschen einer eingehenden Prüfung. Wir brauchen eine rechtsstaatlich wasserdichte Lösung, bei der die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter behält und auf allerschwerste Fälle beschränkt bleibt.
Die Bundesregierung wird das Urteil des Bundesgerichtshofes sorgfältig auswerten, auch mit Blick auf die anstehende Neukonzeption der Sicherungsverwahrung.

9.3.2010

Pressemitteilung
Nr. 04/10
9. März 2010

Falsche Medienberichte über Ermittlungen gegen 17 angebliche Psychologen

Berichte, wonach die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen 17 Psychologen wegen Kindesmisshandlung ermittelt, sind falsch. Ob sich unter den Verdächtigen überhaupt Psychologen befinden, konnte Staatsanwältin Arndt am heutigen Dienstag (9. März) nicht sagen; die Berufsgruppe sei derzeit nicht Gegenstand der Ermittlungen. Alle Betroffenen hätten als Therapeuten bei der Educon (education Concepts), einem Tochterunternehmen der Graf-Recke- Stiftung gearbeitet, seien inzwischen aber von der Geschäftsführung entlassen worden. Angewendet wurde bei geistig behinderten Kindern die Körperbezogene Interaktionstherapie nach Dipl.-Psych. Dr. F. Jansen (eine verhaltenstherapeutische Modifikation der Festhaltetherapie - Welch 1984, Prekop 1983), der sich aber von den Praktiken in der Diakonie-Einrichtung distanziert.
Educon-Geschäftsbereichsleiter Jürgen Peters erklärte auf Anfrage des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP), dass sich unter den Therapeuten nur eine Psychologin befand. Die Einrichtung beschäftigt vor allem Sozial- und Heilpädagogen sowie Erzieher. Der BDP betont, dass der Einsatz von Konzepten in ungeprüftem Zusammenhang ohne Evaluation nicht zulässig ist.
Die Verantwortung für die auf Videos dokumentierten und laut Staatsanwaltschaft deutlich Misshandlungen zeigenden Praktiken bei Educon hätte damit aus Verbandssicht neben den Therapeuten auch die zuständige Leitungsebene zu tragen.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Christa Schaffmann Pressesprecherin Tel. 030 - 209 166 620 c.schaffmann@bdp-verband.de